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Reine Energie Reinertrag

Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)

EU-Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden (Directive on the energy performance of buildings; EPBD)

Die EU strebt an Reduzierung den Energieverbrauch den Gebäuden, wegen der folgenden Gründe:

  • Sichern die Energieversorgung, die EU könnte in 2030 nur die 70% seine Energieverbrauch aus eigene Mitteln decken

  • Umweltschutz, weil die 94% der CO2-Emission aus die Energieerzeugung und Energieverbrauch stammt

Der Energieverbrauch von Gebäuden beträgt etwa 40% des gesamten Energieverbrauchs. Wenn wir berücksichtigen auch die Bürogebäuden, dann diese Verhältnis fast 50% groß. Die EU wollen in Mitgliedstaaten 22% Energieeinsparung bis 2010 so erreichen, dass die Amortisationszeit den Investitionen weniger als 8 Jahre sein muss. Die Richtlinie 2002/91/EG wurde in Kraft getreten am 4. Januar 2003, und wurde in der offiziellen Zeitung der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die Richtlinie gefordert Vorschriften und Gesetze der Mitgliedstaaten bis zum 4. Januar 2004, die genannten Ziele zu gewährleisten. Enthebung oder Verlängerung könnte ein Mitgliedstaat nur dann bekommen, wenn ins Land nicht genügend ausgebildete und anerkannte Fachleute zur Verfügung hat gestanden, um die Gebäude zu zertifizieren, oder die Kessel-, Heizungs- und Klimaanlagen zu überprüfen.

Die wichtigsten Elemente der Richtlinie EPBD

  • Standard-Berechnung des Energieverbrauchs von Gebäuden

Es ist erforderlich, um den Energieverbrauch den Gebäuden mit verschiedener Funktion zu berechnen und zu vergleichen. Die Standard-Berechnung enthält die Folgende:

  • Gebäude angrenzende Struktur

  • Heizungs- und Verbrauchswarmwasser-Systemen

  • Lüftungsanlage

  • Beleuchtung mit künstlichem Licht

  • Solaranlagen

  • Natürliche Belüftung

  • Innere Luft

  • CO2-Emission

Die Berechnungsmethode ergibt Flexibilität für den Entwerfer, um den Energieverbrauch – auch im Hinsicht Investitions- und Betriebskosten -zu reduzieren, und eine optimale System zu planen. Die Energieaufwand den Gebäuden muss man jeden Fall in Primärenergieträger ausdrücken.

  • Das Anforderungssystem den Energieaufwand den Gebäuden:

Die Mitgliedstaaten sollen die benötigten Maßnahmen ergreifen, um den Energieaufwand den Gebäuden zu minimalisieren. Bei den Anforderungen muss man unterschieden die neue und schon stehende Gebäude, und die Gebäude mit verschiedener Funktion (Büros, Wohnhäuser, Gebäude von Unterrichtswesen, Hotels, Restaurants, Sportobjekte und andere Gebäude). Vorher der Bau eine neue Gebäude mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche, sollen die Möglichkeit den Realisierung den nächsten Systemen, die Verwendung von erneubaren Energiequelle untersuchen.